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   OLG Brandenburg, 18.12.2006 - 9 UF 153/06   

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https://dejure.org/2006,13400
OLG Brandenburg, 18.12.2006 - 9 UF 153/06 (https://dejure.org/2006,13400)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2006 - 9 UF 153/06 (https://dejure.org/2006,13400)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 9 UF 153/06 (https://dejure.org/2006,13400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der gemeinsamen Sorge und Übertragung derselben auf einen Elternteil zum Wohl des Kindes; Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge auch im Falle des Getrenntlebens der Elternteile; Orientierung des Kindeswohls an den Grundsätzen der Kontinuität, ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 517; ; ZPO § ... 520; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; FGG § 13 a; ; FGG § 20; ; BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Ziff. 2; ; KostO § 2 Nr. 1; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3; ; KostO § 94 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 131 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB
    Alleinübertragung der elterlichen Sorge zum Wohl des Kindes nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 150/91

    Änderung der Anordnung zum gemeinsamen Sorgerecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2006 - 9 UF 153/06
    Beide Elternteile müssten insoweit gewillt sein, die Verantwortung für das Kind auch nach der Trennung gemeinsam zu tragen (BGH FamRZ 1993, 314; KG FamRZ 1999, 616; 2000, 504; OLG Celle FF 1999, 59; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1596), was nicht festgestellt werden kann.
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2006 - 9 UF 153/06
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der gesetzlichen Konzeption kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne besteht, dass eine Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als "ultima ratio" in Betracht kommen sollte (BVerfG FamRZ 2004, 353; BGH NJW 2000, 203 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2006 - 9 UF 153/06
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der gesetzlichen Konzeption kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne besteht, dass eine Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als "ultima ratio" in Betracht kommen sollte (BVerfG FamRZ 2004, 353; BGH NJW 2000, 203 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 01.12.1998 - 18 UF 389/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2006 - 9 UF 153/06
    Beide Elternteile müssten insoweit gewillt sein, die Verantwortung für das Kind auch nach der Trennung gemeinsam zu tragen (BGH FamRZ 1993, 314; KG FamRZ 1999, 616; 2000, 504; OLG Celle FF 1999, 59; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1596), was nicht festgestellt werden kann.
  • KG, 25.09.1998 - 17 UF 5723/98

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2006 - 9 UF 153/06
    Beide Elternteile müssten insoweit gewillt sein, die Verantwortung für das Kind auch nach der Trennung gemeinsam zu tragen (BGH FamRZ 1993, 314; KG FamRZ 1999, 616; 2000, 504; OLG Celle FF 1999, 59; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1596), was nicht festgestellt werden kann.
  • KG, 18.10.1999 - 16 UF 4606/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2006 - 9 UF 153/06
    Beide Elternteile müssten insoweit gewillt sein, die Verantwortung für das Kind auch nach der Trennung gemeinsam zu tragen (BGH FamRZ 1993, 314; KG FamRZ 1999, 616; 2000, 504; OLG Celle FF 1999, 59; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1596), was nicht festgestellt werden kann.
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